Teilzeitarbeit ist in vielen Berufen schwierig, wie ein Maler erzählt. Die Grünen fordern darum das Recht auf Teilzeit für Mütter und Väter. Bürgerliche warnen vor einer neuen Diskriminierung.

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«Wenn du nicht Vollzeit arbeiten willst, musst du dir etwas anderes suchen.» So habe sein damaliger Chef auf die Frage nach einer Pensumsreduktion reagiert, erzählt Matthias Fröhlicher heute. Das war vor fünf Jahren. Damals arbeitete er bereits seit zwölf Jahren als Maler in einer Aargauer Baufirma. Um seine Frau bei der Kindesbetreuung zu entlasten und präsenter im Familienalltag zu sein, wollte er auf 80 Prozent reduzieren.
Die Antwort des Vorgesetzten habe ihn derart verärgert, dass er dessen Rat tatsächlich befolgt habe: Kurz darauf fand er eine Malerstelle in der Nähe – im gewünschten Teilzeitpensum. Auch heute arbeitet der 45-Jährige noch 60 Prozent. Die Beziehung zu seiner Tochter sei nun eine ganz andere. «Ich habe die ersten drei Jahre ihres Lebens kaum miterlebt.»
In seiner Branche, sagt Fröhlicher, sei er als Teilzeitbeschäftigter eine Ausnahme. Zwar arbeiten laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) rund 40 Prozent aller Angestellten Teilzeit. Doch es gibt einen Geschlechtergraben: Während bei den Frauen 58,7 Prozent Teilzeit tätig sind, sind es bei den Männern nur 20,5 Prozent.
Bei Eltern ist dieser Unterschied wohl noch grösser – aktuelle Zahlen gibt es dazu keine. Laut einer Befragung von Swiss Life im Jahre 2019 waren es bei Müttern 89 Prozent, bei Vätern 24 Prozent. Auch gaben dort nur 8 Prozent der befragten Eltern an, sie würden Vollzeit arbeiten, wenn sie frei wählen könnten.
Fachkräftemangel entfacht Debatte neu
Der Wunsch nach Teilzeit scheint also gross zu sein. Doch die Grünen-Nationalrätin Irène Kälin moniert, Vätern werde eine Pensumreduktion öfter verweigert. «Zu häufig wird bereits das Beantragen einer Reduktion vom Arbeitgeber als fehlende Motivation verstanden.»

Foto: Peter Klaunzer (Keystone)
Deswegen möchte sie das Recht auf Teilzeitarbeit bei Elternschaft gesetzlich verankern. In der laufenden Wintersession reicht sie eine entsprechende parlamentarische Initiative ein. Gemäss dieser sollen Angestellte mit Kindern in mittleren und grossen Unternehmen das Recht haben, ihren Tätigkeitsgrad «angemessen zu reduzieren». Wie gross die jeweilige Reduktion dann schlussendlich sein soll und was angemessen ist, soll Sache der jeweiligen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein.
Die Initiative wird auch von SP-Nationalrätin Sarah Wyss unterstützt. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehöre neben einer guten familienexternen Kinderbetreuung und Elternzeit auch die Möglichkeit der Reduktion des Arbeitspensums. «Damit tun wir auch etwas gegen den Fachkräftemangel und fördern die Gleichstellung und die finanzielle Unabhängigkeit», sagt Wyss.
Diese Forderung ist nicht neu. Die SP hat mehrmals versucht, Teilzeit bei Elternschaft als Recht einzufordern; auch die Grüne wurde in Vergangenheit tätig, zuletzt 2021 mit einer parlamentarische Initiative des heutigen Grünen-Ständerats Fabien Fivaz, ohne Erfolg. Doch die Debatte, sagt Kälin, habe sich in den letzten vier Jahren verschärft. So sei mit dem anhaltenden Fachkräftemangel, etwa auf dem Bau und im Gesundheitswesen, eine Pensumsreduktion «ein wichtiger Hebel für einen erfolgreichen Wiedereinstieg der Frauen in die Berufswelt».
Teilzeitarbeit: Diskriminierung für Eltern?
Dem widerspricht Diana Gutjahr. Die SVP-Nationalrätin führt zusammen mit ihrem Ehemann die Ernst Fischer AG, einen Stahl- und Metallbaubetrieb in Romanshorn. Es sei auch im Interesse des Arbeitgebers, zufriedene Mitarbeitende zu haben. Zudem wisse sie selbst aus Erfahrung, dass sich der Alltag von jungen Eltern «im Monatstakt» verändere. «Und was, wenn jemand das Pensum später wieder aufstocken möchte? Dafür gibt es ja auch keine Rechtsgrundlage.» Ein Arbeitsverhältnis lebe deshalb von gemeinsamen individuellen Interessen. «Der Gesetzgeber hat sich hierbei nicht einzumischen.»
Marc Bourgeois, Zürcher FDP-Kantonsrat und KMU-Unternehmer, warnt davor, dass ein solches Recht am Schluss denjenigen schaden könnte, denen man helfen wolle. «Wenn eine Vollzeitstelle ausgeschrieben ist und sich eine 45-jährige, ledige Person und jemand, der 30 und frisch verheiratet ist, darauf bewerben, ist ja klar, wer bevorzugt wird.»
Ein Recht auf Teilzeitarbeit würde damit Eltern auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich diskriminieren. «Die Arbeitgeberin wird ihre Macht einfach dann ausüben, wenn noch kein Arbeitsverhältnis besteht und sie freie Hand hat.»